Festgeldzinsen versteuern: Was beachten?

Festgeldzinsen sind Kapitalerträge, auf die Steuern bezahlt werden müssen. Wenn Du Dich fragst, was Du als pflichtbewusster Bürger tun musst, um Deinen Steuerverpflichtungen nachzukommen, dann kannst Du Dich zunächst mal entspannt zurücklehnen. In Deutschland läuft nämlich alles automatisch. Aber Du solltest auf der Hut sein, denn automatisch heißt nicht, dass alles zu Deinen Gunsten läuft. Wann und wo Du aktiv werden solltest, das erläutern wir Dir in diesem Beitrag.

Festgeldzinsen und Kapitalertragsertragssteuer

Nicht nur Festgeldzinsen musst Du versteuern, sondern auch alle anderen Kapitalerträge, die sich aus Geldanlagen wie Aktien, ETFs, Tages- oder Festgeld ergeben. Die Kapitalertragssteuer beträgt einheitlich in Deutschland 25 %, wozu noch ein 5,5%iger Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzugerechnet werden. Ohne Kirchensteuer sind es demnach 26,375 % Steuern. Seit 2009 ist die sogenannte Abgeltungssteuer eingeführt. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Bank für Dich die Steuer von Deinen Zinsen abzieht und direkt an das Finanzamt abführt. Das heißt, eigentlich brauchst Du nichts mehr zu tun. Aber was heißt „eigentlich“ in diesem Fall?

Die Anlage KAP in der Steuererklärung

Wenn Du Deine Steuererklärung selbst ausfüllst, entweder digital oder noch auf Papier, oder es von einem Steuerberater machen lässt, stößt Du auf die Anlage KAP, in der Kapitalerträge angegeben werden. Früher – vor der Abgeltungssteuer – musstest Du diese Anlage ausfüllen, wenn Du Kapitalerträge hattest. Heute werden die Angaben von der Bank direkt an das Finanzamt übermittelt und Du selbst erhältst eine Steuerbescheinigung von der Bank. Damit entfällt in der Regel die Notwendigkeit, die Anlage KAP auszufüllen. „In der Regel“ heißt jedoch nicht immer.

Festgeldzinsen versteuern

Wann muss/sollte die Anlage KAP ausgefüllt werden?

Es gibt folgende Fälle, wo Du trotzdem Angaben in der Anlage KAP machen musst oder machen solltest:

  • Kapitalerträge im Ausland: Die Abgeltungssteuer gilt nur in Deutschland. Aber auch Festgeldzinsen, die bei einer ausländischen Bank erwirtschaftet wurden, musst Du versteuern. Um die Sache noch zu verkomplizieren, kann hier sogar noch Quellensteuer anfallen, die Du bis zu einer Höhe von 15 % in Deutschland anrechnen lassen kannst und Dir in Teilen wieder erstatten lassen kannst. Mehr Details zur Quellensteuer findest Du im verlinkten Artikel.
  • Kein Sparerpauschbetrag: Seit 2023 steht Dir ein jährlicher Sparerpauschbetrag von 1000 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare: 2000 Euro) zu, das heißt, dieser Betrag ist bei Kapitalerträgen steuerfrei. Du musst für diesen Betrag jedoch einen Freistellungsauftrag bei der Bank erteilen. Dieser Freistellungsauftrag kann auch auf mehrere Banken verteilt werden, wobei der Gesamtbetrag nicht überschritten werden darf. Wenn Du diesen Auftrag nicht erteilt hast, oder die verschiedenen Freistellungsaufträge ungünstig verteilt hast, dann kann es sein, dass Du zu viel Steuern bezahlst. Mit Ausfüllen der Anlage KAP kannst Du Dir diese zu viel gezahlten Steuern auf Deine Festgeldzinsen zurückholen.
  • Fehlende Nichtveranlagungsbescheinigung: Wenn Dein insgesamt zu versteuerndes Einkommen inklusive Kapitalerträge nicht über den Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Jahr 2023) hinauskommt, dann brauchst Du Deine Festgeldzinsen nicht zu versteuern. Solltest Du versäumt haben, für diesen Fall eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, dann kannst Du Dir zu viel gezahlte Steuern ebenfalls über die Anlage KAP zurückholen. Die NV-Bescheinigung gilt ansonsten für drei Jahre und muss bei Deiner Bank vorgelegt werden, damit sie keine Abgeltungssteuer von Deinen Festgeldzinsen abzieht.
  • Widerspruch zur Kirchensteuer: Solltest Du Kirchenmitglied sein, dann wickelt die Bank auch die Kirchensteuer auf Deine Festgeldzinsen ab. Du kannst dem aber widersprechen. In diesem Fall muss die Kirchensteuer über die Steuererklärung, also das Ausfüllen der Anlage KAP festgesetzt werden.

Triff die richtigen Vorkehrungen, dann läuft das Versteuern der Festgeldzinsen von allein

Festgeldanlagen nur in Deutschland, Einreichen des Freistellungsauftrags, gegebenenfalls NV-Bescheinigung beantragen und der Kirchensteuerabwicklung nicht widersprechen (oder aus der Kirche austreten). Das sind die Maßnahmen, mit denen Du auf eine gesonderte Steuererklärung zu Festgeldzinsen (Anlage KAP der Einkommensteuererklärung) verzichten kannst. Dann läuft das Versteuern automatisch und ohne Nachteile für Dich.

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