Festgeld ohne Quellensteuer – was ist zu beachten?

Festgeldzinsen sind steuerpflichtige Einkünfte, in Deutschland bezahlst Du Kapitalertragssteuer und bei Anlagen im Ausland Quellensteuer. Aber ist das immer so? Gibt es Möglichkeiten, beim Festgeld ohne Quellensteuer davonzukommen oder zumindest weniger Quellensteuer zu bezahlen? In diesem Beitrag erklären wir Dir die Sachlage zu Festgeld mit und ohne Quellensteuer.

Was bedeutet Quellensteuer bei Festgeld?

Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, sie wird also auch auf Festgeldzinsen erhoben. Sie hat ihren Namen daher, dass sie direkt im Quellenstaat erhoben wird, also in dem Land, wo die Bank ansässig ist, bei der Du Dein Festgeld angelegt hast. Die jeweiligen Steuersätze variieren je nach Land und Art der Einkünfte. Damit sogenannte Doppelbesteuerungen vermieden werden, hat Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Wie hoch ist die Quellensteuer bei Festgeld?

Hier müssen zwei Dinge unterschieden werden. Es gibt die reguläre Quellensteuer und die reduzierte Quellensteuer, die gegebenenfalls sogar auf 0 % gesenkt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die folgenden Steuersätze gelten für 2023.

Länder mit Quellensteuer, die nicht vollständig reduziert werden kann

Folgende Länder haben folgende reguläre und reduzierte Quellensteuersätze für Festgeld (Beispiele, Liste ist nicht vollständig):

  • Bulgarien: 10 % regulär, 5 % reduziert
  • Lettland: 20 % regulär, 10 % reduziert
  • Litauen: 15 % regulär, 10 % reduziert
  • Polen: 19 % regulär, 5 % reduziert
  • Portugal: 28 % regulär, 15 % reduziert

Die reduzierten Steuersätze sind gleichzeitig genauso hoch wie die Sätze, die Du bei der deutschen Steuererklärung anrechnen kannst. Beispiel Portugal: Wenn Du dort 28 % Quellensteuer auf Deine Festgeldzinsen bezahlst, kannst Du die Kapitalertragssteuer in Deutschland um 15 % minimieren. Praktisch sieht das dann so aus, dass Du in Portugal 28 % bezahlst, in Deutschland 28 % – 15 % = 13 % bezahlst und Dir in Portugal diese 13 % wiederholen musst. Wenn für Dich der reduzierte Satz gilt, bezahlst Du in Portugal 15 % und in Deutschland nichts mehr.

Länder mit Quellensteuer, die auf 0 % reduziert werden kann

Irland hat beispielsweise eine sehr hohe Quellensteuer von 37 %. Österreich (25 %), Spanien (20 %), Tschechien (15 %) und Kroatien (10 %) haben abgestuft dazu deutlich kleinere Steuersätze. Aber in all diesen Ländern kann eine reduzierte Quellensteuer von 0 % erreicht werden. Von den regulären Steuersätzen kann aber nichts in Deutschland angerechnet werden.

Länder ohne Quellensteuerabzug bei Festgeld

Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen erheben Länder wie Dänemark, Finnland, Estland, Frankreich, Slowenien, Zypern, Italien, Malta, Norwegen und Schweden keine Quellensteuer von deutschen Sparern auf Zinsprodukte, wozu auch Festgeld gehört. Es sind auch keine Nachweise zu erbringen, um in diesen Genuss zu kommen. Lediglich die Kapitalertragssteuer in Deutschland muss gezahlt werden.

Festgeld ohne Quellensteuer

Wie kannst Du die reduzierte Quellensteuer erreichen?

In einigen Ländern ist die reduzierte Quellensteuer ja auch 0 %, d.h. hier besteht die Möglichkeit, Festgeld anzulegen, ohne Quellensteuer auf die Zinserträge zu bezahlen. Dazu sind jedoch nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen Nachweise erforderlich, die in den jeweiligen Ländern variieren können. Diese Nachweise können sein:

Ansässigkeitsbescheinigung: Damit bestätigt Deine zuständige Finanzbehörde, dass Du in Deutschland wohnst. Diesen Nachweis brauchst Du fast für jedes Land, in dem der Quellensteuersatz für Festgeld nicht ohnehin bei 0 % liegt.

Steuerliche Selbstauskunft: Solche Erklärungen basierend auf entsprechenden Formularen musst Du beispielsweise in Österreich, Portugal oder Spanien einreichen. In Bulgarien und Tschechien ist diese Erklärung zusätzlich zur Ansässigkeitsbescheinigung notwendig.

Was ist mit Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen?

Mit einem Freistellungsauftrag kannst Du bei einer deutschen Bank Zinserträge bis zu einem Freibetrag von 1.000 Euro (Ehepaare oder eigetragene Lebenspartnerschaften: 2000 Euro) von der Besteuerung durch das Finanzamt freistellen. Eine NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass die Einkommensgrenze unterhalb des Grundfreibetrags liegt und daher keine Einkommensteuer gezahlt werden braucht. Solche Dokumente haben bei ausländischen Banken typischerweise keine Gültigkeit. Wenn Du jedoch Deine Festgeldanlage über bestimmte Makler und Agenturen abwickelst, dann gibt es Treuhandmodelle, wo Du Deine Zinserträge partiell von der Quellensteuer freistellen kannst.

Festgeld ohne Quellensteuer: Manchmal mit Aufwand verbunden

Wenn Du Festgeld im Ausland anlegst, ohne Quellensteuer bezahlen zu müssen, dann beschränkst Du Dich am einfachsten auf Länder, in denen der Steuersatz 0 % ist. Wenn Dir die Zinssätze in Ländern wie Irland oder Tschechien aber sehr attraktiv erscheinen, dann kannst Du auch in solchen Ländern mit Formularen wie der Ansässigkeitsbescheinigung einen reduzierten Steuersatz von 0 % erzielen.

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