Dürfen Vereine ihr Geld in Festgeld anlegen? Die Frage ist legitim, weil Vereine auf ihren gemeinnützigen Status achten müssen. Mitgliedsbeiträge, Spenden, oder Fördermittel müssen zweckgebunden genutzt werden. Das heißt, für Vereinsfeste, Ausrüstung und Aufwandsentschädigung dürfen diese Mittel aufgewendet werden. Aber was ist, wenn was übrigbleibt? Eine „Gewinnausschüttung“ an die Mitglieder ist nicht erlaubt, aber wie sieht es mit Rücklagenbildung, Vermögensverwaltung und letztlich Festgeldanlagen für Vereine aus?
Gewinne sind erlaubt, aber …
Zunächst einmal die gute Nachricht. Überschüsse sind erlaubt. Aber sie müssen ausschließlich dem Vereinszweck entsprechend verwendet werden. Es gelten strenge Vorschriften rund um Überschüsse und die Bildung von Rücklagen. Wenn diese steigen, kann beispielsweise eine Kürzung öffentlicher Zuschüsse drohen. Daher ist eine Geldanlage beziehungsweise eine Rücklagenbildung immer eine Abwägungssache. Manchmal sind geringe Rücklagen die bessere Strategie, manchmal ist es andersherum von Vorteil, solche bis zu einem gewissen Umfang aufzubauen.
Geldanlage mit Verfallsdatum
Im Prinzip dürfen gemeinnützige Vereine, die über Finanzmittel verfügen, diese nicht anlegen, da die Gemeinnützigkeit eine Selbstlosigkeit voraussetzt. Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung des Vereinsrechts müssen diese Mittel schnell ausgegeben werden. Aber was heißt schnell? Die aktuelle Rechtsprechung geht hier von einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren aus. Da Geldanlagen vermögensverwaltenden Charakter haben, muss sichergestellt sein, dass diese Aktivität nicht den Hauptzweck des Vereins ausmacht. Daher ist es am besten, die Anlagemöglichkeit mit einem Steuerberater zu besprechen. Es sollte aber klar sein, dass ein Festgeld für Vereine nur dann zum Zuge kommen sollte, wenn es sich um ein Festgeld mit relativ kurzer Laufzeit handelt.
Gibt es Unterschiede zwischen Festgeld für Vereine oder Privatpersonen?
Praktisch gibt es keinen Unterschied. Ein Verein ist wie ein Unternehmen eine juristische Person und ein Privatmensch ist eine natürliche Person. Banken können mit beiden Personenarten Geschäfte machen. Allerdings schauen sich manche Banken ihre Kundenstruktur genau an und nicht alle Banken bieten Festgeld oder Tagesgeld für Vereine an. Es gibt auch Banken, die hinsichtlich ihrer Konditionen Unterschiede zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen machen. Hier lohnt definitiv eine weiterführende Recherche zu den jeweiligen Gebührenbedingungen und Konditionen.
Lohnt sich Festgeld für Vereine?
Vermögensvermehrung darf für Vereine nicht im Vordergrund stehen. Aber wenn einmal eine Klärung herbeigeführt wurde, dass der Verein auf Festgeld zurückgreifen kann, dann lohnt es sich auch. Mit einer Festgeldanlage für neun Monate oder ein Jahr lassen sich ein paar Zinsen erwirtschaften, mit denen beispielsweise das jährliche Vereinsfest um eine Attraktion angereichert werden kann oder eine kleine Renovierung am Vereinsheim finanziert werden kann. Festgeld ist darüber hinaus eine sichere Geldanlage. Das erleichtert die Argumentation des Schatzmeisters, der für Transparenz gegenüber den Mitgliedern sorgen muss. In der Praxis finden sich trotzdem sehr viel häufiger Tagesgeldkonten für Vereine. Diese bieten deutlich mehr Flexibilität, weil der Zugriff auf das Geld jederzeit gewährleistet ist, auch wenn die Zinsen schlechter sein mögen.
Festgeld für Vereine: kein ganz einfaches Thema
Das Fazit zum Festgeld für Vereine fällt mit Blick auf den Erhalt der Gemeinnützigkeit etwas durchwachsen aus.
- Zuerst sollte mit einem Steuerberater geklärt werden, ob und in welchem Umfang Vermögensverwaltung betrieben werden darf.
- Wenn die Möglichkeit zur Festgeldanlage gegeben ist, dann muss eine Bank gefunden werden, die diese Möglichkeit auch für Vereine anbietet.
- Als Letztes ist zu bewerten, ob eine Festgeldanlage für den Verein wirklich die beste Alternative darstellt oder ob ein Tagesgeld mit mehr Flexibilität nicht zu bevorzugen ist.