Dein Widerrufsrecht beim Festgeldvertrag

Du hast einen Festgeldvertrag abgeschlossen und einen Tag später entdeckst Du ein viel attraktiveres Angebot einer anderen Bank oder Du hast einen Autounfall und brauchst das Geld auf einmal ganz dringend? In diesem Fall hilft Dir das gesetzliche Widerrufsrecht, aus dem Festgeldvertrag herauszukommen. Wir erklären Dir die Details.

Widerrufsrecht gilt bei Fernabsatzverträgen

Das Widerrufsrecht gilt bis auf ein paar Ausnahmen für alle Arten von abgeschlossenen Verträgen wie dem Kauf von Waren und Dienstleistungen, die über Fernabsatzverfahren geschlossen wurden. Das heißt, der Vertragsabschluss kam online, über Telefon bzw. grundsätzlich außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten zustande.

Wenn Du den Festgeldvertrag also in den Räumen Deiner örtlichen Sparkasse unterschrieben hast, hast Du kein Widerrufsrecht. Wenn Du den Festgeldvertrag über Austausch von Informationen und Schriftstücken von zu Hause aus abgeschlossen hast, dann hast Du ein Widerrufsrecht.

Widerruf ist nicht gleich Kündigung

Das Widerrufsrecht und die Kündigung eines Festgeldvertrags sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das Widerrufsrecht bzw. der Widerruf eines Festgeldvertrags unterscheidet sich von der Kündigung durch folgende Randbedingungen:

  • Beim Widerruf muss kein Grund angegeben werden.
  • Das Widerrufsrecht gilt nur 14 Tage bis nach Abschluss des Festgeldvertrags.
  • Eine Kündigung ist in der Regel beim Festgeld ausgeschlossen.
  • Wenn eine Kündigung möglich ist, dann sind Fristen und Modalitäten einzuhalten, die im Vertrag festgehalten sind. Bei Widerruf ist der Vertrag dagegen mit sofortiger Wirkung schlicht und ergreifend ungültig.

Wie funktioniert das mit dem Widerrufsrecht beim Festgeld?

Üblicherweise bekommst Du beim Vertragsabschluss für ein Festgeldkonto ein Vertragsdokument ausgehändigt. Oder man stellt Dir allgemeine Geschäftsbedingungen der Bank digital zur Verfügung. Bei diesen Unterlagen muss sich auch eine Widerrufsbelehrung befinden. In dieser Widerrufsbelehrung wirst Du darüber aufgeklärt, …

  • dass Du ein 14tägiges Widerrufsrecht hast,
  • dass Du für den Widerruf keine Gründe angeben musst,
  • an welche Adresse / welchen Ansprechpartner Du den Widerruf zu richten hast,
  • welche Daten Du beim Widerruf des Festgeldvertrags anzugeben hast
  • und auf welche Weise Du den Widerruf an die Bank zu übermitteln hast.

Übrigens: Wenn Du nicht ordnungsgemäß über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest, dann verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage.

Wie wird der Widerruf zugestellt?

Gerade der Punkt der Übermittlung des Widerrufs ist von großer Wichtigkeit. Oft kommt es vor, dass noch ein Widerrufsformular mitgereicht wird, welches Du der Einfachheit halber benutzen solltest. Die Bank muss anhand der Informationen im Widerruf den entsprechenden Vertrag eindeutig zuordnen können. Du kannst aber auch formlos widerrufen. Es bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:

  • Du kannst schriftlich widerrufen und einen Brief per Post verschicken, am besten mit Einschreiben.
  • Du kannst aber auch per E-Mail widerrufen. Hier forderst Du am besten eine Eingangs- oder Lesebestätigung an.

Beide Varianten gelten als schriftlicher Widerruf des Festgeldvertrags. Ein Telefonanruf reicht nicht. Aber statt E-Mail geht auch eine SMS, ein Fax oder eine andere digitale Nachricht. Bewahre Nachweise (Kopien, Ausdrucke, Sendebestätigungen) darüber auf, dass Du den Widerruf verschickt hast und wann Du ihn verschickt hast.

Wie ist die 14tägige Widerrufsfrist zu verstehen?

Die Widerrufsfrist startet mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Dabei musst Du folgende Dinge beachten:

  • Der Tag des Vertragsabschlusses wird bei der Frist nicht mitgerechnet. Wenn ein Festgeld also beispielsweise am 11. eines Monats abgeschlossen wurde, dann endet das Widerrufsrecht am 25., und nicht am 24. desselben Monats.
  • Der Tag des Vertragsabschlusses muss nicht gleichbedeutend mit dem Laufzeitbeginn des Festgelds sein.
  • Beim Erhalt des Widerrufs gilt der nachweisbare Zugang des Schreibens. Bei Briefen ist das der Eingangsstempel und nicht der Poststempel oder das Datum des Schreibens. Nur wenn der Brief nachweislich super lang unterwegs war, dann lässt sich eine nachträgliche Fristanerkennung erzielen.
  • Bei E-Mails und anderen digitalen Medien gilt, dass die Nachricht auf dem Server des Empfängers zum Abruf bereitstehen muss, und zwar zu üblichen Geschäftszeiten. Der tatsächliche Abruf ist dabei nicht entscheidend. Wenn die Frist also beispielsweise am 25. eines Monats ausläuft, Du den Widerruf aber erst am 25. um 19 Uhr verschickst, dann hast Du die Frist verpasst, weil Du nicht davon ausgehen darfst, dass um diese Uhrzeit noch jemand den Widerruf entgegennehmen könnte (BGH, Urt. v. 06.10.2022, Az. VII ZR 895/21).

Was passiert mit dem Festgeld, nachdem das Widerrufsrecht ausgeübt wurde?

Nachdem Du widerrufen hast, wird der Zustand vor Vertragsabschluss wieder hergestellt. Das heißt, alles, was bis dahin schon veranlasst wurde, wird rückabgewickelt. Falls Du schon Geld auf das Festgeldkonto überwiesen hast, hat die Bank 30 Tage Zeit, das Geld zurückzuüberweisen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme, die jedoch eher theoretischer Natur ist. Wenn der Gegenstand des Vertrages schon zu großen Teilen erfüllt wurde, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Aber Festgelder, die kürzer als einen Monat laufen, sind eher selten.

Widerrufsrecht Festgeld: Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Dein Festgeldvertrag nicht in den Geschäftsräumlichkeiten der Bank abgeschlossen wurde, dann hast Du ein Widerrufsrecht.
  • Du musst über den Widerruf belehrt worden sein.
  • Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Es gilt der Eingang des Widerrufs.
  • Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
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