Festgeld kündigen: Geht das und wenn ja, wie?

Ein Festgeldvertrag ist eine Terminanlage, die eine fixe Laufzeit, eine fixe Anlegesumme und einen fixen Zinssatz vorsieht, womit das Kündigen des Vertrages eine Schwierigkeit darstellt. Was es mit dem Kündigen von Festgeldkonten wirklich auf sich hat und unter welchen Umständen sich das trotzdem bewerkstelligen lässt, das liest Du in diesem Beitrag.

Kurz nach Abschluss des Vertrages: Widerruf statt Kündigung

Am einfachsten kommst Du aus einem Festgeldvertrag heraus, wenn Du innerhalb der ersten zwei Wochen kalte Füße bekommst. Sofern Du den Vertrag nämlich online, über Telefon oder anderweitig außerhalb einer Bankfiliale abgeschlossen hast, handelt es sich hierbei um ein sogenanntes Fernabsatzverfahren. In diesem Fall gilt ein Widerrufsrecht.

  • Wenn Du Deinen Festgeldvertrag nicht in den Geschäftsräumlichkeiten der Bank unterschrieben hast, dann hast Du ein Widerrufsrecht.
  • Du musst ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt worden sein.
  • Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Es gilt hierbei, wann der Widerruf bei der Bank eingeht.
  • Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Der Widerruf ist demnach der einfachste Fall, den Festgeldvertrag zu beenden. Bei einem Widerruf ist es so, als ob der Vertrag nie bestanden hätte.

Ein Kündigen des Festgelds ist ungleich schwerer

Wenn jedoch die ersten zwei Wochen nach Abschluss des Vertrags ins Land gegangen sind, ist es viel schwieriger, das Festgeld zu kündigen.

Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:

  • Typische Festgeldverträge schließen eine Kündigung explizit aus. Damit gibt es zunächst keine Möglichkeit für Dich, Zugriff auf das angelegte Geld zu bekommen.
  • Es gibt auch Festgeldverträge mit einer automatischen Verlängerung (Prolongation) oder Wiederanlage. Diese Verlängerung kannst Du mit einem gewissen Vorlauf ordentlich kündigen. Die dafür zu beachtende Kündigungsfrist ist im Vertrag vereinbart und sollte möglichst kurz sein, am besten nur ein paar Werktage.
  • In einigen Fällen lassen Banken zu, dass Du das Festgeld kündigen kannst. Dann musst Du aber mit Einschränkungen rechnen. Anders als beim Widerruf wird der Vertrag nicht unwirksam, sondern es greifen Modalitäten wie Zinsreduktionen, Strafzinsen oder Vorfälligkeitsentschädigungen, die Deinen Ertrag erheblich beeinträchtigen. Vielleicht gehst Du auch mit weniger Geld aus der Sache raus als Du angelegt hat.
  • Als letzten Ausweg gibt es die Kündigung aus wichtigem Grund.

Was ist ein wichtiger Grund, um ein Festgeld zu kündigen?

§ 314 des BGB erlaubt es, Festgeld aus „wichtigem Grund“ vorzeitig zu kündigen, und das sogar, ohne dass Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Leider lässt sich das Gesetz nicht näher darüber aus, was ein solcher wichtiger Grund sein kann. Es gibt jedoch Erfahrungswerte, was Banken in den letzten Jahren als Gründe anerkannt haben:

  • Tod des Kontoinhabers: Dies ist definitiv der unstrittigste Grund, ein Festgeldkonto zu kündigen. Als Erbe kannst Du Dich mit der Bank in Verbindung setzen, und die Kündigung – hoffentlich möglichst unkompliziert – einleiten, um an das Geld zu kommen.
  • Arbeitslosigkeit: Spätestens, wenn Du Bürgergeld beziehst, erkennen die meisten Banken ein Sonderkündigungsrecht an. Das ist seitens der Bank jedoch immer noch ein kulantes Verhalten. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I wird die Kündigung des Festgelds eher nicht anerkannt.
  • Privatinsolvenz: Wenn Du in eine finanzielle Schieflage oder Notsituation gerätst, kann es sein, dass Du unter Offenlegung Deiner Verhältnisse eine Sonderkündigung durchbekommst, auch wenn Du dafür unter Umständen die Gerichte bemühen musst.
  • Drohende Bankenpleite: Das ist eigentlich kein Kündigungsgrund, der von Dir ausgeht. Trotzdem wird er anerkannt. Es greift aber auch die Einlagensicherung, das heißt, Du wirst Dein Geld auf jeden Fall bekommen, sofern die angelegte Summe 100.000 Euro nicht überschreitet.

Das muss ins Kündigungsschreiben rein

Wenn Du das Festgeld kündigst, egal ob vorzeitig oder regulär, musst Du ein Schreiben aufsetzen, in dem viele wichtige Informationen drinstehen, die die Bank braucht, um den Vertrag eindeutig zuzuordnen. Dies gehört in das Schreiben hinein:

  • Ort und Datum
  • Anschrift der Bank bzw. des Vertragspartners
  • ggf. persönlichen Ansprechpartner
  • Kontonummer (evtl. auch Kartennummer)
  • Name, Vorname und vollständige Adresse
  • Telefonnummer, evtl. E-Mail
  • Kündigungsgrund (ganz wichtig!)
  • Kündigungszeitpunkt
  • Falls Kündigung wegen Todesfall: Totenschein und Vollmacht
  • eigenhändige Unterschrift

Kündigungsbestätigung

Sollte die Bank die Kündigung Deines Festgelds anerkennen, wirst Du eine Kündigungsbestätigung erhalten, in der Dir auch mitgeteilt wird, wie es weitergeht. Dazu gehören organisatorische Dinge zur Auflösung des Kontos, aber auch Informationen über den endgültigen Zinssatz und eventuelle Entschädigungen.

Darauf solltest Du beim Festgeld achten, wenn es um Kündigen geht

Wenn Du einen Festgeldvertrag abschließt, hast Du eigentlich nicht vor, diesen vorzeitig zu kündigen. Das liegt nicht in der Natur eines Festgeldvertrages. Aber Du solltest Dir immer vor Augen halten, dass etwas Unvorhergesehenes passieren kann und Du auf einmal Zugriff auf das Geld benötigst.

Schaue Dir deshalb die Kündigungsmodalitäten und Bindungsklauseln genau an und erkundige Dich, wie kulant sich die Bank bisher in ähnlichen Fällen verhalten hat. Wenn Du unsicher bist oder antizipieren kannst, dass Du vielleicht vorzeitig das Geld brauchst, solltest Du auf Alternativen wie Tagesgeld oder Flexgeld setzen.

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