Festgeld ist eine Geldanlage. Es ist auch eine sogenannte Einlage wie das Girokonto, ein Tagesgeld oder ein Sparbuch, das heißt, Du hast Dein Geld bei einer Bank geparkt, die ihrerseits damit wirtschaftet. Aber was passiert, wenn die Bank pleite geht? Ist Dein Geld dann futsch? Nein, zumindest nicht alles. Wir erklären Dir, wie die Einlagensicherung funktioniert.
Gesetzlicher Schutz durch Einlagensicherung
In Deutschland gibt es das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Gemäß diesem Gesetz sind alle Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde gesetzlich geschützt. Wenn Deine Bank also in Zahlungsschwierigkeiten gerät, dann bekommst Du dieses Geld wieder. Dafür muss die BaFin, die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen, den Entschädigungsfall feststellen. Die BaFin hat auch die Aufgabe, darauf zu schauen, dass Bankeninsolvenzen möglichst nicht eintreten. Das EinSiG ist übrigens seit 2015 in Kraft und ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht. Das heißt, wenn Du Dein Festgeld bei einer Bank innerhalb der EU anlegst, dann gilt auch in diesem Fall die Einlagensicherung.
Übrigens: Wenn die BaFin den Entschädigungsfall feststellt, hast Du Anspruch darauf, dass die Entschädigung innerhalb von sieben Tagen gezahlt wird.
Woher kommt das Geld für die Einlagensicherung?
Jede Bank ist Mitglied in einem Verband, der die Einlagensicherung verantwortet. Die Banken, die mit Deinem Festgeld oder Tagesgeld wirtschaften, zahlen Geld in diese Einlagensicherung ein. Wenn dann eine Bank aus dem Verbund pleite macht, dann wird die Entschädigung aus dieser Einlagensicherung heraus bestritten. In einigen Fällen gibt es zusätzliche Einlagensicherungsfonds, die über den gesetzlichen Mindestbetrag hinaus Entschädigung leisten.
Welche Bankenverbände sind für die Einlagensicherung verantwortlich?
Jede Bank, die Einlagegeschäfte wie Festgeld oder Girokonten betreibt, ist verpflichtet, an einem Einlagensicherungssystem teilzunehmen. In Deutschland gibt es drei Verbände oder Systeme, die für die Einlagensicherung geradestehen.
- EdB: Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zählt die privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Banken zu ihren Mitgliedern.
- DSGV: Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband betreibt eine institutsbezogene Sicherungseinrichtung. Die Sicherung besteht hier darin, dass es eine Garantie gibt, kein Partnerinstitut insolvent gehen zu lassen.
- BVR: Auch für den Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken existiert eine institutsbezogene Sicherungseinrichtung.
Gibt es auch Schutz für mehr als 100.000 Euro?
Ja, es gibt einige Sonderfälle, bei denen zeitlich befristet ein höherer Schutz gewährleistet wird. Dieser Aspekt der Einlagensicherung betrifft aber nicht das Festgeld. Im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen kann sich der Schutz für sechs Monate nach der Gutschrift auf 500.000 Euro erhöhen:
- Beträge aus Käufen/Verkäufen privat genutzter Wohnimmobilien,
- Beträge für soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke, die mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod in Beziehung gesetzt werden können,
- Auszahlung diverser Versicherungsleistungen,
- Entschädigungen für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Gewalttaten oder für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen.
Freiwillige Einlagensicherungsfonds
Es gibt auch freiwillige Einlagensicherungsfonds, die den Kunden mehr Entschädigung in Aussicht stellen als die gesetzlich vorgeschriebenen 100.000 Euro. Diese gibt es bei:
- BdB: Zum Bundesverband deutscher Banken gehören die meisten privaten Banken. Zu den bekanntesten zählen die Deutsche Bank, die Commerzbank oder die ING DiBa. Aber auch viele ausländische Banken mit Deutschlandgeschäft sind hier vertreten.
- VÖB: Beim Bundesverband der Öffentlichen Banken nehmen nur wenige Kreditinstitute am freiwilligen Einlagensicherungsfond teil. Dazu gehören der Calenberger Kreditverein, die Deutsche Kreditbank AG, das Internationale Bankhaus Bodensee AG und die Landwirtschaftliche Rentenbank.
Die Höhe der Entschädigungen richtet sich hier nach dem Einzelfall und einen Rechtsanspruch gewähren diese freiwilligen Einlagensicherungsfonds auch nicht.
Was passiert bei mehr als 100.000 Euro Einlagevermögen?
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt pro Bank und Kunde. Das heißt, wenn Du verheiratet bist und Ihr als Ehepaar ein gemeinsames Girokonto habt, dann gilt der Schutz bis 200.000 Euro. Für alles, was über den gesetzlichen Betrag hinausgeht, besteht kein Schutz und damit auch kein Anspruch auf Entschädigung. Wenn Du aber als einzelner Anleger beispielsweise 150.000 Euro in Festgeld anlegen willst, dann hast Du drei Möglichkeiten:
- Suche Dir eine Bank, die freiwillig einen höheren Schutz bietet.
- Gehe zu einer Sparkasse oder einer Genossenschaftsbank. Der Insolvenzschutz für die Partnerinstitute bedeutet faktisch, dass die Einlagen in unbegrenzter Höhe geschützt sind.
- Verteile die Summe auf Festgeldanlagen bei zwei Banken. Das minimiert das Risiko erheblich.
Du solltest Dich aber unbedingt informieren, bei welcher Bank was gilt, um das Risiko zu minimieren. Maximale Absicherungen bei Privatbanken liegen aktuell bei 5 Millionen Euro, werden in den Folgejahren aber sinken. Wenn Du außerhalb der EU eine Festgeldanlage planst, solltest Du Dir das wegen des Insolvenzrisikos sehr gut überlegen und Dich ausführlich beraten lassen.
Was passiert, wenn das Einlagensicherungssystem zusammenbricht?
Wenn alles crasht, dann bestehen keine staatlichen Garantien. Du erinnerst Dich vielleicht an die Finanzkrise 2008. Diese war – auch innerhalb der EU – Anlass, die gesetzliche Einlagensicherung zu erhöhen und die Eigenbeteiligung abzuschaffen. Aus einer mündlichen Zusage der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 5. Oktober 2008, eine Staatsgarantie für alle privaten Spareinlagen auszusprechen, lässt sich aber kein Rechtsanspruch ableiten.
Einlagensicherung:
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Einlagensicherung steht für 100.000 Euro pro Kunde und Bank ein, wenn eine Bank insolvent geht.
- Sie gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU.
- In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit höherer Entschädigungen: Entweder anlassbezogene Einlagen oder freiwillige, zusätzliche Einlagensicherungsfonds.
- Zu den geschützten Einlagen gehören neben Festgeld auch Tagesgeld, Spareinlagen und Girokonten.